Beiträge / Gebühren
Beiträge und Gebühren für Stadtwerke/Abwasserbetrieb
Rechtsgrundlagen:
Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Stadtwerke für Wasserversorgung
Beiträge/Gebühren | Betrag EURO (einschl. USt.) | Netto |
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Anschlussbeitrag (§ 3 Abs. 4) pro qm Grundstücksfläche (evtl. Zuschläge nach Zahl der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1) | 1,14 | 1,07 |
Verbrauchsgebühr (§ 8 Abs. 3) pro cbm | 1,43 | 1,34 |
Grundgebühr (§ 8 Abs. 2) je Monat | ||
3-5 cbm (Q3=4) | 5,20 | 4,86 |
7-10 cbm (Q3=10) | 7,38 | 6,90 |
20 cbm (Q3=16) | 11,76 | 10,99 |
Verbundzähler NW 50 | 22,71 | 21,22 |
Verbundzähler NW 80 | 39,12 | 36,56 |
Verbundzähler NW 100 | 50,05 | 46,78 |
Aufwandersatz für Hausanschluss (§ 13) Herstellung unter 50 mm Nennweite (zwei Zoll) bis 15 m Zuleitung ab Straßenmitte | 3.500,00 | 3.271,03 |
Kosten für die Mehrlänge über 15 m je lfd. m | 47,00 | 43,93 |
Vergütung für Eigenleistung des Anschlussnehmers Erdarbeiten je lfd. m | 8,75 | 8,18 |
Die Herstellung eines Hausanschlusses ab einer Nennweite von 50 mm sowie jede Veränderung und Beseitigung eines Hausanschlusses sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen | ||
Standrohrvermietung | ||
Kaution pro Standrohr | 250,00 | |
Bereitstellungspauschale pro Standrohr | 30,00 | |
Miete bei einer Mietdauer bis zu einem Monat: | 1,00 pro Tag | |
Miete bei einer Mietdauer länger als einen Monat und bei angefangen Monaten für jeden weiteren Tag | 40,00 pro Monat 1,50 | |
Miete pro C-Schlauch | 1,00 pro Tag |
Abwasserbetrieb
Beiträge/Gebühren | Betrag EURO (USt. entfällt) |
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Vollanschluss pro qm Grundstücksfläche* | 6,12 |
nur Schmutzwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche* | 4,59 |
nur Regenwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche* | 1,53 |
*(evtl. Zuschläge nach Zahl der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1) | |
Beitragsermäßigung für Druckentwässerungsanlage | |
§ 12 Abs. 1 Entwässerungssatzung | 2.000,00 |
Benutzungsgebühr (§ 8 Abs. 9) | |
Grundgebühr für Schmutzwasser je Monat | 6,50 |
a) je cbm Schmutzwasser (evtl. Zuschläge für Starkverschmutzer siehe § 8 Abs. 10) | 3,66 |
b) Niederschlagswasser je m² bebaute und/oder befestigte Fläche des angeschlossenen Grundstückes | 0,39 |
Aufwandersatz für Grundstücksanschluss (§ 13, Herstellung und Erneuerung) | |
Mischwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 616,00 |
Schmutzwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 879,00 |
Regenwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 629,00 |
Anschluss an eine Abwasserdruckrohrleitung je lfd. m ab Straßenmitte | 566,00 |
Der Aufwand für die Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlussleitung sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen | |
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen | |
§ 10 Abs. 1 Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für die Annahme und Behandlung in der Kläranlage Minden | |
a) für Kleinkläranlagen je cbm abgefahrenen Grubeninhalts | 37,47 |
b) für abflusslose Gruben je cbm abgefahrenen Grubeninhalts | 7,98 |
Die Leistungen des beauftragten Unternehmens für die Entleerung der Anlagen und den Transport zur Kläranlage Minden werden nach § 9 Abs. 1 unmittelbar zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Entsorgungsunternehmen abgerechnet. | |
Abwasserabgabe für Kleineinleiter | |
§ 2 Abs. 2 Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der von der Stadt Petershagen aufzubringenden Abwasserabgabe je Bewohner |
Stadtwerke Petershagen
und
Abwasserbetrieb
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