Beiträge / Gebühren

Stadtwerke für Wasserversorgung

Beiträge/GebührenBetrag EURO (einschl. USt.)Netto
Anschlussbeitrag (§ 3 Abs. 4) pro qm
Grundstücksfläche
(evtl. Zuschläge nach Zahl
der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung
und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1)
1,141,07
Verbrauchsgebühr (§ 8 Abs. 3) pro cbm1,431,34
Grundgebühr (§ 8 Abs. 2) je Monat
3-5 cbm (Q3=4)5,204,86
7-10 cbm (Q3=10)7,386,90
20 cbm (Q3=16)11,7610,99
Verbundzähler NW 5022,7121,22
Verbundzähler NW 8039,1236,56
Verbundzähler NW 10050,0546,78
Aufwandersatz für Hausanschluss (§ 13)
Herstellung unter 50 mm Nennweite (zwei Zoll)
bis 15 m Zuleitung ab Straßenmitte
3.500,003.271,03
Kosten für die Mehrlänge über 15 m je lfd. m47,0043,93
Vergütung für Eigenleistung des Anschlussnehmers
Erdarbeiten je lfd. m
8,758,18
Die Herstellung eines Hausanschlusses ab einer Nennweite von 50 mm sowie jede Veränderung und Beseitigung eines Hausanschlusses sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen
Standrohrvermietung
Kaution pro Standrohr250,00
Bereitstellungspauschale pro Standrohr30,00
Miete bei einer Mietdauer bis zu einem Monat:1,00 pro Tag
Miete bei einer Mietdauer länger als einen Monat
und bei angefangen Monaten für jeden weiteren Tag
40,00 pro Monat
1,50
Miete pro C-Schlauch1,00 pro Tag

Abwasserbetrieb

Beiträge/GebührenBetrag EURO (USt. entfällt)
Vollanschluss pro qm Grundstücksfläche*6,12
nur Schmutzwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche*4,59
nur Regenwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche*1,53
*(evtl. Zuschläge nach Zahl der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1)
Beitragsermäßigung für Druckentwässerungsanlage
§ 12 Abs. 1 Entwässerungssatzung2.000,00
Benutzungsgebühr (§ 8 Abs. 9)
Grundgebühr für Schmutzwasser je Monat6,50
a) je cbm Schmutzwasser (evtl. Zuschläge für Starkverschmutzer siehe § 8 Abs. 10)3,66
b) Niederschlagswasser
je m² bebaute und/oder befestigte Fläche des angeschlossenen Grundstückes
0,39
Aufwandersatz für Grundstücksanschluss (§ 13, Herstellung und Erneuerung)
Mischwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte616,00
Schmutzwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte879,00
Regenwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte629,00
Anschluss an eine Abwasserdruckrohrleitung je lfd. m ab Straßenmitte566,00
Der Aufwand für die Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlussleitung sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
§ 10 Abs. 1 Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für die Annahme und Behandlung in der Kläranlage Minden
a) für Kleinkläranlagen je cbm abgefahrenen Grubeninhalts37,47
b) für abflusslose Gruben je cbm abgefahrenen Grubeninhalts7,98
Die Leistungen des beauftragten Unternehmens für die Entleerung der Anlagen und den Transport zur Kläranlage Minden werden nach § 9 Abs. 1 unmittelbar zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Entsorgungsunternehmen abgerechnet.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter
§ 2 Abs. 2 Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der von der Stadt Petershagen aufzubringenden Abwasserabgabe
je Bewohner

Stadtwerke Petershagen

und

Abwasserbetrieb

der Stadt Petershagen

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32469 Petershagen-Lahde

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