Beiträge / Gebühren
Beiträge und Gebühren für Stadtwerke/Abwasserbetrieb
Rechtsgrundlagen:
Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Stadtwerke für Wasserversorgung
Beiträge/Gebühren | Betrag EURO (einschl. USt.) | Netto |
---|---|---|
Anschlussbeitrag (§ 3 Abs. 4) pro qm Grundstücksfläche (evtl. Zuschläge nach Zahl der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1) | 1,14 | 1,07 |
Verbrauchsgebühr (§ 8 Abs. 3) pro cbm | 1,43 | 1,34 |
Grundgebühr (§ 8 Abs. 2) je Monat | ||
3-5 cbm (Q3=4) | 5,20 | 4,86 |
7-10 cbm (Q3=10) | 7,38 | 6,90 |
20 cbm (Q3=16) | 11,76 | 10,99 |
Verbundzähler NW 50 | 22,71 | 21,22 |
Verbundzähler NW 80 | 39,12 | 36,56 |
Verbundzähler NW 100 | 50,05 | 46,78 |
Aufwandersatz für Hausanschluss (§ 13) Herstellung unter 50 mm Nennweite (zwei Zoll) bis 15 m Zuleitung ab Straßenmitte | 3.500,00 | 3.271,03 |
Kosten für die Mehrlänge über 15 m je lfd. m | 47,00 | 43,93 |
Vergütung für Eigenleistung des Anschlussnehmers Erdarbeiten je lfd. m | 8,75 | 8,18 |
Die Herstellung eines Hausanschlusses ab einer Nennweite von 50 mm sowie jede Veränderung und Beseitigung eines Hausanschlusses sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen | ||
Standrohrvermietung | ||
Bereitstellungspauschale pro Standrohr | 60,00 | |
Miete | 1,50 pro Tag | |
Kaution pro Standrohr | 750,00 | |
Das Standrohr darf ausschließlich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Petershagen verwendet werden. Die Kaution muss vor Vermietung des Standrohrs vorliegen und kann vorab auf folgendes Konto überwiesen werden und wird nach Rückgabe des Standrohres mit den entstandenen Miet- und Wasserkosten verrechnet. IBAN: DE25 4905 0101 0064 0097 15 BIC: WELADED1NIN Die genannten Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Für das entnommene Wasser sind die satzungsgemäßen Verbrauchsgebühren (Wasser- und ggf. Schmutzwassergebühren) zu zahlen, deren Höhe sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung richtet. |
Ablauf der Standrohrvermietung
- Mietvereinbarung und Kaution:
Zur Vermietung muss zunächst in der Verwaltung (ehem. Bahnhofsgebäude, Bahnhofsplatz 1) die Mietvereinbarung unterzeichnet und die erforderliche Kaution hinterlegt werden. - Standrohrausgabe:
Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Hinterlegung der Kaution kann während der Ausgabezeiten (tel. Voranmeldung) das Standrohr am Betriebshof der Wasserwärter (Bückeburger Straße 26) abgeholt werden. - Standrohrrückgabe:
Nach der Nutzung muss das Standrohr während der Rückgabezeit (tel. Voranmeldung) zum Betriebshof der Wasserwärter zurückgebracht werden. - Verrechnung der Kaution:
Nach der Rückgabe des Standrohrs erfolgt die Verrechnung der Kaution mit den fälligen Gebühren. Eine vollständige technische Überprüfung des Standrohrs ist zum Zeitpunkt der Rückgabe unter Umständen nicht möglich. In diesem Fall kann die Verrechnung erst spätestens eine Woche nach Rückgabe erfolgen.
Bahnhofsplatz 1
32469 Petershagen
Tel: 05702 / 822 – 286
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
08.30 – 12.30 Uhr
Montag und Donnerstag
14.00 – 17.30 Uhr
Bückeburger Straße 26
32469 Petershagen
Tel: 05702 / 822 – 295
Ausgabe- und Rückgabezeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
07.30 – 08.00 Uhr
13.00 – 13.45 Uhr
Abwasserbetrieb
Beiträge/Gebühren | Betrag EURO (USt. entfällt) |
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Vollanschluss pro qm Grundstücksfläche* | 6,12 |
nur Schmutzwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche* | 4,59 |
nur Regenwasseranschluss pro qm Grundstücksfläche* | 1,53 |
*(evtl. Zuschläge nach Zahl der Vollgeschosse, für gewerbliche Nutzung und Kerngebiete siehe § 3 Abs. 1) | |
Beitragsermäßigung für Druckentwässerungsanlage | |
§ 12 Abs. 1 Entwässerungssatzung | 2.000,00 |
Benutzungsgebühr (§ 8 Abs. 9) | |
Grundgebühr für Schmutzwasser je Monat | 6,50 |
a) je cbm Schmutzwasser (evtl. Zuschläge für Starkverschmutzer siehe § 8 Abs. 10) | 3,66 |
b) Niederschlagswasser je m² bebaute und/oder befestigte Fläche des angeschlossenen Grundstückes | 0,39 |
Aufwandersatz für Grundstücksanschluss (§ 13, Herstellung und Erneuerung) | |
Mischwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 616,00 |
Schmutzwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 879,00 |
Regenwasseranschluss je lfd. m ab Straßenmitte | 629,00 |
Anschluss an eine Abwasserdruckrohrleitung je lfd. m ab Straßenmitte | 566,00 |
Der Aufwand für die Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlussleitung sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen | |
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen | |
§ 10 Abs. 1 Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen für die Annahme und Behandlung in der Kläranlage Minden | |
a) für Kleinkläranlagen je cbm abgefahrenen Grubeninhalts | 37,47 |
b) für abflusslose Gruben je cbm abgefahrenen Grubeninhalts | 7,98 |
Die Leistungen des beauftragten Unternehmens für die Entleerung der Anlagen und den Transport zur Kläranlage Minden werden nach § 9 Abs. 1 unmittelbar zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Entsorgungsunternehmen abgerechnet. | |
Abwasserabgabe für Kleineinleiter | |
§ 2 Abs. 2 Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der von der Stadt Petershagen aufzubringenden Abwasserabgabe je Bewohner |
Stadtwerke Petershagen
und
Abwasserbetrieb
der Stadt Petershagen
Bahnhofsplatz 1
32469 Petershagen-Lahde
Telefon: +49 (0) 5702 822-0
Telefax: +49 (0) 5702 822-293
E-Mail: info-stadtwerke@petershagen.de
Unsere Bürozeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr
Notdienst / Bereitschaft
außerhalb der Dienstzeiten:
Wasser: 0171 795 19 51
Abwasser: 0171 795 17 78
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