Ablauf der Standrohrvermietung


1. Mietvereinbarung und Kaution

Zur Vermietung muss zunächst in der Verwaltung (ehem. Bahnhofsgebäude, Bahnhofsplatz 1) die Mietvereinbarung unterzeichnet und die erforderliche Kaution hinterlegt werden. Die Kaution muss vor Vermietung des Standrohrs vorliegen und kann vorab  in bar erfolgen oder auf folgendes Konto überwiesen werden:

Sparkasse Minden-Lübbecke

IBAN: DE25 4905 0101 0064 0097 15
BIC:    WELADED1NIN

Nach Rückgabe des Standrohres wird die Kaution mit den entstandenen Miet- und Wasserkosten verrechnet.

2. Standrohrausgabe

Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung und der Hinterlegung der Kaution kann während der Ausgabezeiten (tel. Voranmeldung) das Standrohr am Betriebshof der Wasserwärter (Bückeburger Straße 26) abgeholt werden.

3. Standrohrrückgabe

Nach der Nutzung muss das Standrohr während der Rückgabezeit (tel. Voranmeldung) zum Betriebshof der Wasserwärter zurückgebracht werden.

4. Verrechnung der Kaution

Nach der Rückgabe des Standrohrs erfolgt die Verrechnung der Kaution mit den fälligen Gebühren. Eine vollständige technische Überprüfung des Standrohrs ist zum Zeitpunkt der Rückgabe unter Umständen nicht möglich. In diesem Fall kann die Verrechnung erst spätestens eine Woche nach Rückgabe erfolgen. 

5. Verwendungszwecke

Für Bauzwecke/Neubauten und Veranstaltungen ist es möglich, sich ein Standrohr auszuleihen. Beachten Sie, dass ab der Übernahmestelle (z.B. Hydrant) der Kunde die Verantwortung im Sinne der Trinkwasserverordnung übernimmt. Hierunter fällt die fachgerechte Erstellung der Anlage, die Verwendung geeigneter Materialien, ein geordneter Betrieb und die ordentliche Lagerung der Materialien. Das Standrohr darf ausschließlich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Petershagen verwendet werden.  NICHT ZUR POOLBEFÜLLUNG ZULÄSSIG !


Die genannten Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Für das entnommene Wasser sind die satzungsgemäßen Verbrauchsgebühren (Wasser- und ggf. Schmutzwassergebühren) zu zahlen, deren Höhe sich nach der jeweils geltenden Gebührensatzung richtet.