Anschluss- & Benutzungszwang
Der Anschluss- und Benutzungszwang verpflichtet Grundstückeigentümer Ihre Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen und diese zu nutzen, sofern entsprechende Einrichtungen vorhanden sind.
Diese Verpflichtungen dient dem Schutz der Allgemeinheit: Sie stellt sicher, dass alle Haushalte mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. Der Anschluss- und Benutzungszwang verhindert zugleich unkontrollierte Eigenlösungen, die zu Gesundheitsgefahren oder Umweltschäden führen könnten.